{"id":3,"date":"2024-06-22T16:17:42","date_gmt":"2024-06-22T16:17:42","guid":{"rendered":"https:\/\/mhr-electricsolutions.ch\/?page_id=3"},"modified":"2025-01-10T09:22:15","modified_gmt":"2025-01-10T09:22:15","slug":"privacy-policy","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mhr-electricsolutions.ch\/?page_id=3","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1 Geltungsbereich der AGB<\/strong><br>Die vorliegenden AGB der MHR Electric Solutions KLG (nachfolgend Firma genannt), sind f\u00fcr Lieferungen, Dienstleistungen und f\u00fcr elektrotechnische Installationen der Firma g\u00fcltig. Vorhandene und eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder K\u00e4ufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2 G\u00fcltigkeit<\/strong><br>Angebote der Firma sind, sofern nichts anderes angegeben 2 Monate ab Ausgabedatum g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3 Preise<\/strong><br>Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST.&nbsp;und in Schweizer Franken (CHF). Allf\u00e4llige Preis\u00e4nderungen auf Grund von W\u00e4hrungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4 Zahlungsbedingungen<\/strong><br>Die Zahlungskonditionen sind im Angebot angegeben. Ger\u00e4t der Besteller in Verzug, so hat die Firma Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter ist die Firma berechtigt, s\u00e4mtliche Leistungen unverz\u00fcglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5 Lieferfristen \/ Lieferungen<\/strong><br>F\u00fcr Lieferfristen von Produkten und Apparaten k\u00f6nnen nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig \u00e4ndern k\u00f6nnen. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6 Lieferungen bauseits<\/strong><br>Die Firma \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7 Termine<\/strong><br>Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr eine termingerechte Erf\u00fcllung gem. Vertrag nicht gew\u00e4hrleisten, ist die Firma von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich die Firma die Termine einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorbehalten bleiben Verz\u00f6gerungen, Terminverschiebungen und Mehrkosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche Massnahmen, die wegen der aktuellen Coronavirus-Pandemie notwendig werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller \u00fcber. Die Firma ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register erm\u00e4chtigt, solange die Zahlung nicht vollst\u00e4ndig geleistet ist. Kommt der Besteller mit der<br>Bezahlung in Verzug, so hat die Firma das Recht, unverz\u00fcglich vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9 Pr\u00fcfung, M\u00e4ngelr\u00fcge und Abnahme<\/strong><br>Der Besteller ist verpflichtet, die von der Firma gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu pr\u00fcfen und allf\u00e4llige M\u00e4ngel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch f\u00fcr alle Dienstleistungen sowie f\u00fcr M\u00e4ngel, die bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung nicht erkennbar waren. Die M\u00e4ngelbehebung erfolgt innert angemessene Zeit. Unterl\u00e4sst der Besteller seine Pr\u00fcfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10 Eigentums- und Immaterialg\u00fcterrecht<\/strong><br>Das Eigentums- und Immaterialg\u00fcterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Pl\u00e4nen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt bei der Firma.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11 Lizenzen<\/strong><br>Der Besteller ist f\u00fcr die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und best\u00e4tigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die Firma haftet nicht f\u00fcr Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12 Leistungsumfang<\/strong><br>Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbest\u00e4tigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausf\u00fchrung g\u00fcltigen Preisen zus\u00e4tzlich verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination<\/strong><br>Die Verantwortung f\u00fcr die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13 Mengenangaben im Angebot<\/strong><br>Die im Angebot aufgef\u00fchrten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie k\u00f6nnen unter- oder \u00fcberschritten werden, ohne dass der Besteller \u00c4nderungsanspr\u00fcche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage f\u00fcr das von der Firma gemachte Angebot.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14 Offerten und Dokumentationen von Anlagen<\/strong><br>Die von der Firma dem Kunden \u00fcbergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der Firma. Sie d\u00fcrfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zug\u00e4nglich gemacht und abgegeben werden. Im \u00dcbertretungsfalle ist die Firma berechtigt, eine Konventionalstrafe in der H\u00f6he von 10% der Offert Summe einzufordern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15 Asbest und andere gesundheitsgef\u00e4hrdende Stoffe<\/strong><br>Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgef\u00e4hrdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die Firma die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller tr\u00e4gt in jedem Fall die Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16 Durchbr\u00fcche, Kernbohrungen, Schlitze<\/strong><br>Die Firma lehnt jede Haftung ab f\u00fcr Besch\u00e4digungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen er keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17 Haftung<\/strong><br>Die Firma haftet nur f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den, die durch Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit entstanden sind. Im \u00dcbrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die Firma nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Anspr\u00fcchen Dritter sowie andere Folgesch\u00e4den.<br>Die Firma haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den entstanden auf Grund h\u00f6herer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffm\u00e4ngel etc.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>18 Diebstahl<\/strong><br>Die Firma haftet nicht f\u00fcr bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten f\u00fcr den Materialersatz sowie allf\u00e4llige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>19 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>Die Gew\u00e4hrleistungsdauer betr\u00e4gt 24 Monate ab Abnahme. F\u00fcr Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gew\u00e4hrleistungsbedingungen der Hersteller auch gegen\u00fcber dem Auftraggeber, Besteller oder K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>20 Datenschutz und Geheimhaltung<\/strong><br>Die Firma verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgf\u00e4ltig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von der Firma erh\u00e4lt, streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passw\u00f6rter usw.) Aus Gr\u00fcnden der Sicherheit sind, im Interesse des Anlagenbesitzers durch alle Beteiligten und wo angebracht, s\u00e4mtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu sch\u00fctzen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, ist die Firma berechtigt, den Besteller als Referenz gegen\u00fcber potenziellen Kunden zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>21 Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><br>Das Rechtsverh\u00e4ltnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Wiener \u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdr\u00fccklich und vollumf\u00e4nglich ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen der Firma und dem Besteller werden, von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist der Gesch\u00e4ftssitz der Firma. Die Firma beh\u00e4lt sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 Geltungsbereich der AGBDie vorliegenden AGB der MHR Electric Solutions KLG (nachfolgend Firma genannt), sind f\u00fcr Lieferungen, Dienstleistungen und f\u00fcr elektrotechnische Installationen der Firma g\u00fcltig. 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